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   VGH Bayern, 06.11.2008 - 4 N 07.2907   

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https://dejure.org/2008,62213
VGH Bayern, 06.11.2008 - 4 N 07.2907 (https://dejure.org/2008,62213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2008 - 4 N 07.2907 (https://dejure.org/2008,62213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2008 - 4 N 07.2907 (https://dejure.org/2008,62213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle; Bestattungsverordnung; Vorfahrpflicht; Überführungen; Berufsfreiheit; Verhältnismäßigkeit; Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 4 ZB 07.2827

    Gebührenbescheid; Vorfahrpflicht; Überführung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2008 - 4 N 07.2907
    Die Verfahrensakte 4 ZB 07.2827 war beigezogen.

    Der Hinweis, bei Bestattungen in Fürth gehe die Vorfahrpflicht in der Verbringungspflicht nach § 5 Abs. 3 LWesVO auf (Schriftsatz vom 10.12.2007 im Verfahren 4 ZB 07.2827), ist zutreffend.

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2008 - 4 N 07.2907
    Regelungen, die die Berufsausübung betreffen, dürfen indes nur dann erlassen werden, wenn sie geschützten Gemeinwohlinteressen dienen und verhältnismäßig sind, d.h. als Mittel zum Erreichen dieses Zwecks geeignet und erforderlich sind und keine anderen, weniger eingreifenden Mittel in Betracht kommen, um den Gesetzeszweck zu erreichen (ständige Rechtsprechung vgl. BVerfG vom 13.3.1989 BVerfGE 80, 1/24 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2008 - 4 N 07.2907
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet es, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich zu behandeln (z.B. BVerfG vom 26.4.1988 BVerfGE 78, 104/121) und verleiht dem Einzelnen das Recht, nicht ohne rechtfertigenden Grund willkürlich anders behandelt zu werden.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2008 - 4 N 07.2907
    Die Vorschrift regelt die Berufsausübung i.S. von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, denn sie greift nicht in einen selbständigen Beruf ein, sondern betrifft nur Tätigkeiten, die als Bestandteil eines umfassenderen Berufes ausgeübt werden und die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt lässt (BVerfG vom 5.5.1987 BVerfGE 75, 246/274).
  • VerfGH Bayern, 11.07.2008 - 12-VII-07

    Vorfahrpflicht bei Leichenüberführungen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2008 - 4 N 07.2907
    Diese systematische und teleologische Auslegung der beiden Vorschriften, die auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2008 (Az. Vf. 12-VII-07) zur gleich lautenden Vorschrift der Stadt Nürnberg vertreten hat, steht mit Sinn und Zweck der Vorfahrpflicht in Einklang.
  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 4 ZB 07.2827

    Gebührenbescheid; Vorfahrpflicht; Überführung

    Zur Begründung wird auf das den Beteiligten zugängliche Urteil des Senats vom 6. November 2008 (Az. 4 N 07.2907) in der diesbezüglichen Normenkontrollsache verwiesen.
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